Zolltarifnummer 2009697900

anderer

Einordnung im Zolltarif

  1. 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2009 Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
  3. 200961 Traubensaft (einschließlich Traubenmost)
  4. 200969 anderer
  5. 20096951 mit einem Brixwert von mehr als 30, jedoch nicht mehr als 67
  6. 20096971 mit einem Wert von 18|€ oder weniger für 100|kg Eigengewicht
  7. 20096971 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30|GHT
  8. 20096979 anderer

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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.