Zolltarifnummer 2009393999

anderer

Einordnung im Zolltarif

  1. 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2009 Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
  3. 200931 Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen)
  4. 200939 anderer
  5. 20093931 mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67
  6. 20093931 mit einem Wert von mehr als 30|€ für 100|kg Eigengewicht
  7. 20093939 keinen zugesetzten Zucker enthaltend
  8. 2009393991 anderer
  9. 2009393999 anderer

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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.