Zolltarifnummer 2009391111
mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30|GHT oder weniger
Einordnung im Zolltarif
20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN2009Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln200931Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen)200939anderer20093911mit einem Brixwert von mehr als 6720093911mit einem Wert von 30|€ oder weniger für 100|kg Eigengewicht2009391111in Pulverform2009391111mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30|GHT oder weniger
Zollsatz prüfen
Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.
Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.