Zolltarifnummer 2009199119

anderer

Einordnung im Zolltarif

  1. 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2009 Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
  3. 200911 Orangensaft
  4. 200919 anderer
  5. 20091991 mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67
  6. 20091991 mit einem Wert von 30|€ oder weniger für 100|kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30|GHT
  7. 2009199111 in Verpackungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger
  8. 2009199119 anderer

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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.