Zolltarifnummer 2009119110
in Verpackungen mit einem Inhalt von 2|l oder weniger
Einordnung im Zolltarif
20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN2009Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln200911Orangensaft200911gefroren20091191mit einem Brixwert von 67|oder weniger20091191mit einem Wert von 30|€ oder weniger für 100|kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30|GHT2009119110in Verpackungen mit einem Inhalt von 2|l oder weniger
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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.
Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.