Zolltarifnummer 2009119110

in Verpackungen mit einem Inhalt von 2|l oder weniger

Einordnung im Zolltarif

  1. 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2009 Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
  3. 200911 Orangensaft
  4. 200911 gefroren
  5. 20091191 mit einem Brixwert von 67|oder weniger
  6. 20091191 mit einem Wert von 30|€ oder weniger für 100|kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30|GHT
  7. 2009119110 in Verpackungen mit einem Inhalt von 2|l oder weniger

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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.