Zolltarifnummer 2009111191
mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30|GHT oder weniger
Einordnung im Zolltarif
20ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN2009Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln200911Orangensaft200911gefroren20091111mit einem Brixwert von mehr als 6720091111mit einem Wert von 30|€ oder weniger für 100|kg Eigengewicht2009111191andere2009111191mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30|GHT oder weniger
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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.
Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.