Zolltarifnummer 2008402100

mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85|%|mas oder weniger

Einordnung im Zolltarif

  1. 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 200840 Birnen
  4. 20084011 mit Zusatz von Alkohol
  5. 20084011 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1|kg
  6. 20084021 andere
  7. 20084021 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85|%|mas oder weniger

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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.