Zolltarifnummer 2004101000

gegart, jedoch nicht weiter zubereitet

Einordnung im Zolltarif

  1. 20 ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  2. 2004 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position|2006
  3. 200410 Kartoffeln
  4. 20041010 gegart, jedoch nicht weiter zubereitet

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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.