Zolltarifnummer 1902301040

Glasnudeln mit einem Gehalt an Mungbohnenstärke von 60GHT oder mehr, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5kg oder mehr, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf

Einordnung im Zolltarif

  1. 19 ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  2. 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z.|B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
  3. 190230 andere Teigwaren
  4. 19023010 getrocknet
  5. 1902301040 Glasnudeln mit einem Gehalt an Mungbohnenstärke von 60GHT oder mehr, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5kg oder mehr, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf

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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.