Kapitel 18
KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
Einordnung im Zolltarif
18KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
Zollsatz prüfen
Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.
Diese Warengruppe dient der Einordnung und ist selbst keine anmeldbare Zolltarifnummer.
Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.
Untergeordnete Warengruppen
1801Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet1802Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall1803Kakaomasse, auch entfettet1804Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl1805Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln1806Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen