Zolltarifnummer 0808301000

Mostbirnen, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 1.|August bis 31.|Dezember

Einordnung im Zolltarif

  1. 08 GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN
  2. 0808 Äpfel, Birnen und Quitten, frisch
  3. 080830 Birnen
  4. 08083010 Mostbirnen, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 1.|August bis 31.|Dezember

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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.