Zolltarifnummer 0713320000

Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis)

Einordnung im Zolltarif

  1. 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
  2. 0713 Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert
  3. 071331 Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)
  4. 071332 Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis)

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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.