Zolltarifnummer 0712909010

Knoblauch und Allium ampeloprasum und Mischungen von Gemüsen, die Knoblauch und/oder Allium ampeloprasum enthalten

Einordnung im Zolltarif

  1. 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
  2. 0712 Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet
  3. 071290 anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen
  4. 07129090 andere
  5. 0712909010 Knoblauch und Allium ampeloprasum und Mischungen von Gemüsen, die Knoblauch und/oder Allium ampeloprasum enthalten

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.