Zolltarifnummer 0711909000

Mischungen von Gemüsen

Einordnung im Zolltarif

  1. 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
  2. 0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet
  3. 071190 anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen
  4. 07119090 Mischungen von Gemüsen

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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.