Zolltarifnummer 0602904100

Forstgehölze

Einordnung im Zolltarif

  1. 06 LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS
  2. 0602 Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel
  3. 060290 andere
  4. 06029041 andere
  5. 06029041 Freilandpflanzen
  6. 06029041 Bäume und Sträucher
  7. 06029041 Forstgehölze

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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.