Zolltarifnummer 0307439110

Rümpfe von Kopffüßlern bzw. Kalamare ohne Kopf und Fangarme, mit Haut und Flossen, zur Verarbeitung bestimmt

Einordnung im Zolltarif

  1. 03 FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE
  2. 0307 Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Weichtiere, auch ohne Schale, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart
  3. 030742 Tintenfische und Kalmare
  4. 030743 gefroren
  5. 03074391 Ommastrephes spp., ausgenommen Ommastrephes sagittatus, Nototodarus spp., Sepioteuthis spp.
  6. 0307439110 Rümpfe von Kopffüßlern bzw. Kalamare ohne Kopf und Fangarme, mit Haut und Flossen, zur Verarbeitung bestimmt

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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.