Zolltarifnummer 0305498040

Zahnbrassen oder Meerbrassen (Dentex dentex oder Pagellus|spp.)

Einordnung im Zolltarif

  1. 03 FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE
  2. 0305 Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart
  3. 030541 Fische, geräuchert, einschließlich Fischfilets, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse
  4. 030549 andere
  5. 03054980 andere
  6. 0305498040 Zahnbrassen oder Meerbrassen (Dentex dentex oder Pagellus|spp.)

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.