Zolltarifnummer 0303990040
der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus
Einordnung im Zolltarif
03FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE0303Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position|0304030391Fischlebern, Fischrogen, Fischmilch, Fischflossen, Köpfe, Schwänze, Fischblasen und andere genießbare Fischnebenerzeugnisse030399andere0303990040Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus)0303990040der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus
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Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.