Zolltarifnummer 0303990040

der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus

Einordnung im Zolltarif

  1. 03 FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE
  2. 0303 Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position|0304
  3. 030391 Fischlebern, Fischrogen, Fischmilch, Fischflossen, Köpfe, Schwänze, Fischblasen und andere genießbare Fischnebenerzeugnisse
  4. 030399 andere
  5. 0303990040 Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus)
  6. 0303990040 der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.