Zolltarifnummer 0303639010

zur Verarbeitung bestimmt

Einordnung im Zolltarif

  1. 03 FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE
  2. 0303 Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position|0304
  3. 030363 Fische der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 0303|91|bis 0303|99
  4. 030363 Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)
  5. 03036390 der Art Gadus macrocephalus
  6. 0303639010 zur Verarbeitung bestimmt

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Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.