Zolltarifnummer 0102295911

Tiere, die noch keine zweiten Zähne haben, mit einem Stückgewicht von 320|kg bis 470|kg

Einordnung im Zolltarif

  1. 01 LEBENDE TIERE
  2. 0102 Rinder, lebend
  3. 010221 Hausrinder
  4. 010229 andere
  5. 01022910 andere
  6. 01022951 mit einem Gewicht von mehr als 300|kg
  7. 01022951 Färsen (weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben)
  8. 01022959 andere
  9. 0102295911 der Höhenrassen Grauvieh, Braunvieh, Gelbvieh und Pinzgauer Fleckvieh
  10. 0102295911 Tiere, die noch keine zweiten Zähne haben, mit einem Stückgewicht von 320|kg bis 470|kg

Zollsatz prüfen

Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.

Zollsatz prüfen →

Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.