Zolltarifnummer 0102295911
Tiere, die noch keine zweiten Zähne haben, mit einem Stückgewicht von 320|kg bis 470|kg
Einordnung im Zolltarif
01LEBENDE TIERE0102Rinder, lebend010221Hausrinder010229andere01022910andere01022951mit einem Gewicht von mehr als 300|kg01022951Färsen (weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben)01022959andere0102295911der Höhenrassen Grauvieh, Braunvieh, Gelbvieh und Pinzgauer Fleckvieh0102295911Tiere, die noch keine zweiten Zähne haben, mit einem Stückgewicht von 320|kg bis 470|kg
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Für die Prüfung des Zollsatzes sind Ursprungsland und Einfuhrdatum erforderlich.
Zollsatz prüfen →Der Katalog zeigt Informationen zur zolltariflichen Einreihung aus einem datierten Datenstand. Der anwendbare Zollsatz hängt vom Ursprung und Einfuhrdatum ab. Antidumping- und Ausgleichszölle, Schutzmaßnahmen sowie weitere Bedingungen können gelten. Ein allgemein gültiger oder garantierter Zollsatz lässt sich daraus nicht ableiten.